Klienten-Info - Archiv
Artikel empfehlen

EU mahnt Österreich wegen Mehrwertsteuer auf die Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Mai 2008
Kategorien:
Klienten-Info
Die EU-Kommission hat auch Österreich aufgefordert, die bestehende Einbeziehung der NoVA in die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage i.Z.m. dem Autokauf zu unterlassen. Zukünftig soll diese bei erstmaliger Zulassung anfallende Kfz-Zulassungssteuer zwar für sich einen Teil der Anschaffungskosten darstellen, nicht aber zusätzlich die regelmäßig nicht als Vorsteuer abziehbare Umsatzsteuer erhöhen. Die NoVA fällt sowohl beim Kauf im Inland als auch im Falle des Eigenimports nach Österreich an. Befreit sind u.A. LKW, Vorführwägen sowie regelmäßig auch Fahrschul-Kfz, Mietwägen und Taxis.
Bild: © Martin Green - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Winkler + Partner Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH & Co KG | Klienten-Info
© Winkler + Partner Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH & Co KG | Klienten-Info